Rechtsprechung
LSG Schleswig-Holstein, 27.01.2000 - L 5 U 64/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Zur Rücknahme eines nicht begünstigenden Verwaltungsaktes (§ 44 Abs. 1 SGB X)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Zweibrücken, 22.04.1997 - 5 U 48/95
Pflichten des Bankkunden bei Abhebung eines ungewöhnlichen Guthabens vom …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.01.2000 - L 5 U 64/99
Die hiergegen erhobene Klage hat das Sozialgericht Lübeck mit Urteil vom 29. Januar 1996 (S 5 U 48/95) abgewiesen, und zwar mit folgender Begründung: Das Ereignis vom 28. April 1994 könne nicht als Arbeitsunfall im Sinne der RVO anerkannt werden, weil sich der Unfall der Klägerin nur bei Gelegenheit des Weges zum Arbeitsplatz ereignet habe und in solchen Fällen eine Haftung des Versicherungsträgers nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) nicht bestehe.Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten, auch der Akten S 5 U 48/95 des Sozialgerichts Lübeck sowie der Verwaltungsvorgänge der Beklagten verwiesen.
- BSG, 30.01.1985 - 1 RJ 2/84
Ablehnung eines Rentenantrages - Verwaltungsakt ohne Dauerwirkung - Rücknahme …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.01.2000 - L 5 U 64/99
Es ist z.B. erfüllt, wenn inzwischen erfolgte Gesetzesänderungen rückwirkende Kraft entfalten, wenn das Bundesverfassungsgericht die Norm als verfassungswidrig bezeichnet oder wenn die höchstrichterliche Rechtsprechung feststellt, die Norm sei nur in einer bestimmten, bisher nicht praktizierten Auslegung rechtens (so BSGE 58 Seite 27 ff.). - BSG, 03.02.1988 - 9a RV 18/86
Bindend gewordener Verwaltungsakt - Rechtwidrigkeit des Verwaltungsakts - …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.01.2000 - L 5 U 64/99
Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 3. Februar 1988 - 9/9 a RV 18/86 - BSGE 63, 33 = SozR 1300 § 44 SGB X Nr. 33 = Breithaupt 1988, 830) sei zunächst zu prüfen, ob neue Tatsachen oder Erkenntnisse vorlägen, die die vorangegangenen Entscheidungen in Frage stellen könnten. - BSG, 27.06.1969 - 2 RU 289/67
Unfallversicherungsschutz - Arbeitsweg - Zusätzliche Gefahr - Freiwillige …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.01.2000 - L 5 U 64/99
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz könne allenfalls dann bestehen, wenn der mitgeführte Hund als Wachhund für den Schutz des Betriebsgebäudes oder betrieblicher Räume diene oder wenn der Hund im konkreten Fall dem persönlichen Schutz des Versicherten dienen sollte (Urteile des BSG vom 27. Oktober 1987 - 2 RV 31/87 - bzw. vom 27. Juni 1969 - 2 RU 289/67 - BSGE 30, Seite 14).
- SG Aachen, 16.12.2009 - S 8 U 69/09
Anerkennung und Entschädigung einer Berufskrankheit mittels des …
b) Gerade angesichts dieses Verhältnisses von § 44 SGB X zu § 77 SGG zwingt nicht bereits die Behauptung, es sei seinerzeit falsch subsumiert worden, zum Eintritt in eine neue Sachprüfung (LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.01.2000, L 5 U 64/99, HVBG-INFO 2001, 1103 ff.). - SG Aachen, 29.05.2006 - S 11 AL 84/05
Arbeitslosenversicherung
Gerade angesichts des Verhältnisses von § 44 SGB X zu § 77 SGG zwingt nicht bereits die Behauptung, es sei seinerzeit falsch subsumiert worden, zum Eintritt in eine neue Sachprüfung (LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.01.2000, L 5 U 64/99, HVBG-INFO 2001, 1103 ff). - SG Aachen, 30.09.2011 - S 6 U 193/10
Ausgangsbescheid wird nicht wegen unrichtiger Rechtsanwendung i.S.d. § 44 Abs. 1 …
Dagegen werden bloße Fehler im Subsumtionsvorgang nicht erfasst (so bereits SG Aachen 16.12.2009 - S 8 U 69/09 = juris Rz 19;… Merten, in: Hauck/Noft, § 44 SGB X Rdnr. 32; ähnlich bereits Schleswig-Holsteinisches LSG 27.1.2000 - L 5 U 64/99 = juris Rz 27). - SG Duisburg, 11.12.2009 - S 31 AS 261/08
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Dabei kann dahinstehen, ob § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB X in der Alternative der unrichtigen Rechtsanwendung einschränkend auszulegen ist (vgl. hierzu Sozialgericht - SG - Aachen, Urteil vom 19.11.2007, S 14 AS 24/07 mit Verweis auf Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 27.01.2000, L 5 U 64/99, juris, Rdnr. 27), da die Beklagte sich in den angefochtenen Entscheidungen auf eine Sachprüfung eingelassen hat.